Die NÖ Landesregierung hat am 4. Juli 2017 aufgrund des § 12 Abs. 6 lit. b) des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBl. 7400 in der Fassung LGBl. Nr. 93/2016, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe
Die Verordnung über die Wertsicherung der Nächtigungstaxe, LGBl. Nr. 60/2015, wird wie folgt geändert:
Im § 1 lautet der Einleitungssatz:
„Die Höhe der Nächtigungstaxe beträgt für Gemeinden folgender Ortsklassen pro Person und Nächtigung:“
Im § 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 1,30“ durch „€ 1,40“
„€ 1,00“ durch „€ 1,10“
Dem § 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 48/2017 tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.“