Der Landtag von Niederösterreich hat am 6. Juli 2017 beschlossen:
Änderung des NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 (NÖ FG 2015)
Das NÖ Feuerwehrgesetzes 2015 (NÖ FG 2015), LGBl. 85/2015, wird wie folgt geändert:
§ 9 Abs. 2 Z 3 lautet:
§ 9 Abs. 3 entfällt. Im § 9 erhält der (bisherige) Absatz 4 die Bezeichnung Abs.3.
§ 9 Abs. 3 (neu) lautet:
„(3) Die Landesregierung hat durch Verordnung die näheren Bestimmungen über die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Verbrennen im Freien gemäß Abs. 2 Z 2 und 3 zu treffen.“