Die Landeshauptfrau von Niederösterreich verlautbart gemäß Art. 44 Abs. 1 der NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001 in der Fassung LGBl. Nr. 62/2017:
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung geändert wird
Artikel I
Änderung der Vereinbarung über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung, BGBl. I Nr. 59/2009, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 42/2015, wird wie folgt geändert:
Artikel 9 samt Überschrift lautet:
„Geltungsdauer, Kündigung
Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Finanzausgleichsgesetz 2017, BGBl. l Nr. 116/2016, außer Kraft. Die Vertragsparteien verzichten für diesen Zeitraum auf eine Kündigung.“
Artikel II
Inkrafttreten
(1) Diese Vereinbarung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft, wenn
(2) Das Bundeskanzleramt hat die Vertragsparteien über die Mitteilungen nach Abs. 1 unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Artikel III
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.
Der Landtag von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 23. Februar 2017 genehmigt; sie ist gemäß ihrem Artikel II rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft getreten.