Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 20.09.2017 aufgrund des § 3 Abs. 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - NAG, BGBl. I Nr. 100/2005 in der Fassung BGBl. I Nr. 84/2017, verordnet:
Verordnung über die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes 2017
§ 1
Aufenthaltstitel
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Niederösterreich werden ermächtigt, alle in die sachliche Zuständigkeit des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau fallenden Entscheidungen im Zusammenhang mit
(2) Abs. 1 gilt nicht für Verfahren betreffend:
§ 2
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Vollziehung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, LGBl. 4020/1, außer Kraft.