Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. November 2017 beschlossen:
Änderung des NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetzes (NÖ IBG)
Das NÖ IPPC-Anlagen und Betriebe Gesetz (NÖ IBG), LGBl. 8060, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Wortfolge „§ 11 Übergangsbestimmungen“ die folgende Wortfolge eingefügt:
„§ 12 Inkrafttreten“
§ 8a Abs. 2 lautet:
„(2) Die strategischen Lärmkarten haben den Anforderungen der Anhänge I und IV der Richtlinie 2002/49/EG (§ 10 Abs. 1) sowie des Anhanges II der Richtlinie (EU) 2015/996 (§ 10 Abs. 1) zu entsprechen. Abweichend davon gelten für die Berechnung der Lärmindices die in § 3 Abs. 2 der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, BGBl. II Nr. 144/2006, festgelegten Zeiträume.“
Im § 10 Abs. 1 wird am Ende des letzten Satzes der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und nach diesem folgende Wortfolge angefügt:
„Richtlinie (EU) 2015/996 der Kommission vom 19. Mai 2015 zur Festlegung gemeinsamer Lärmbewertungsmethoden gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. Nr. L 168 vom 1. Juli 2015, Seite 1.“
Nach § 11 wird folgender § 12 samt Überschrift eingefügt:
„§ 12
Inkrafttreten
§ 8a Abs. 2 und § 10 Abs.1 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 109/2017, treten am 1. Jänner 2019 in Kraft.“