Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. April 2018 beschlossen:
Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006 (NÖGUS-G 2006)
Das NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetz 2006, LGBI. 9450, wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 Z 1 lautet:
Im § 6 Abs. 5 wird das Wort „Finanzangelegenheiten“ durch die Wortfolge „die Genehmigung des Voranschlages und Rechnungsabschlusses des NÖGUS“ ersetzt.