Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 erster Spiegelstrich des NÖ Lebensmittelkontrollgebührengesetzes, LGBl. 6401 in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017:
NÖ Lebensmittelkontrollgebührentarif 2019
Aufgrund der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2010 haben sich die Gebühren und die in den Gebühren enthaltenen Entschädigungen der §§ 2, 3 und 6 der NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 (NÖ LMKGVO 2010), LGBl. 6401/1 in der Fassung LGBl. Nr. 43/2017, wie folgt erhöht: