Der Landtag von Niederösterreich hat am 21. März 2019 beschlossen:
Änderung der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018 (NÖ LK-WO)
Die NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis lautet die Zeile vor § 15:
„§ 14 Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleitung“
§ 5 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Gemeindewahlbehörde besteht, trotz der Bestimmung des § 7 Abs. 5, aus
§ 7 Abs. 2 lautet:
„(2) Die Bezirkswahlbehörde besteht aus
Im § 8 Abs. 2 wird das Wort „Vorsitzender“ durch das Wort „Vorsitzenden“ ersetzt.
Im § 89 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Zeile des Inhaltsverzeichnisses vor § 15, § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 39/2019 treten mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft.“