Die NÖ Landesregierung hat 22. Oktober 2019 aufgrund des § 2 Abs. 1 der NÖ Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2018, LGBl. Nr. 1/2019 in der Fassung LGBl. Nr. 39/2019, verordnet:
Verordnung über die Ausschreibung der Wahlen in die Landwirtschaftskammern 2020
Für die Wahlen in die Landwirtschaftskammern wird als Wahltag