Die NÖ Landesregierung hat am 26. November 2019 aufgrund des § 2 des NÖ Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800-7, und des § 78 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991, BGBl. Nr. 51/1991 in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973
Die NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 1973, LGBl. 3800/2, wird wie folgt geändert:
Im § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Tarifpost 20 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2019, tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.“
Tarifpost 20 des Tarifs über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben lautet:
„20.
Durchführung der Totenbeschau
120,–
180,–
230,–
Für die Höhe der Verwaltungsabgabe ist jener Zeitraum maßgebend, in welchem die Totenbeschau endet.“