Die NÖ Landesregierung hat am 17. Dezember 2019 aufgrund des § 50 Abs. 2 des NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 70/2019, in Verbindung mit § 11 Abs. 5 des NÖ Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. 9205 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Mindeststandardverordnung (NÖ MSV)
Die NÖ Mindeststandardverordnung, LGBl. 9205/1, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„664,10 Euro“ durch „688,01 Euro“
„498,08 Euro“ durch „516,01 Euro“
„332,06 Euro“ durch „344,01 Euro“
„152,75 Euro“ durch „158,24 Euro“
- Im § 1 Abs. 2 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„221,37 Euro“ durch „229,34 Euro“
„166,02 Euro“ durch „172,00 Euro“
„110,68 Euro“ durch „114,67 Euro“
„50,91 Euro“ durch „52,75 Euro“
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Im § 2 wird der Betrag „71,16 Euro“ durch den Betrag „73,72 Euro“ ersetzt.
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Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 109/2019 treten am 1. Jänner 2020 in Kraft.“