Der Landtag von Niederösterreich hat am 12. Dezember 2019 beschlossen:
Änderung des NÖ Landesgesundheitsagenturgesetzes (NÖ LGA-G)
Das NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020, wird wie folgt geändert:
Im § 40 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) (Verfassungsbestimmung) Die Prüfung der Gebarung der NÖ LGA und deren Organisationsgesellschaften obliegt dem Landesrechnungshof. Weiters obliegt diesem die Prüfung der Gebarung der Servicegesellschaften, an denen die NÖ LGA mit mindestens 50 % des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals beteiligt ist.“
§ 46 Abs. 4 lautet:
„(4) (Verfassungsbestimmung) § 40 Abs. 4 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 6/2020 tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.“