Die NÖ Landesregierung hat am 18. Februar 2020 aufgrund des § 8 Abs. 2 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480 in der Fassung LGBl. Nr. 17/2020, verordnet:
NÖ Totenbeschau-Vergütungsverordnung (NÖ TB-VGV)
§ 1
Höhe der Pauschalvergütung
Die Höhe der Pauschalvergütung des Totenbeschauers oder der Totenbeschauerin (§ 4 Abs. 3 Z 2 NÖ Bestattungsgesetz 2007) für die Durchführung der Totenbeschau beträgt
§ 2
Schlussbestimmung
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin, LGBl. 9480/2, außer Kraft.