Der Landtag von Niederösterreich hat am 27. Februar 2020 beschlossen:
Änderung des NÖ Familiengesetzes
Das NÖ Familiengesetz, LGBl. 3505, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird die Wortfolge „§ 7 Familienpaß“ durch die Wortfolge „§ 7 Familienpass“ ersetzt.
In § 7 wird die Überschrift „Familienpaß“ durch die Überschrift „Familienpass“ ersetzt.
§ 7 erster Satz lautet:
„Das Land kann NÖ Familien einen Familienpass zur Inanspruchnahme von Förderungen im Sinne dieses Gesetzes selbst oder im Wege der NÖ Familienland GmbH ausstellen.“
§ 7a Abs. 5 lautet:
„(5) Dem Land und der NÖ Familienland GmbH sind Verknüpfungen der ermittelten personenbezogenen Daten mit den vom Antragsteller bekanntgegebenen Daten zum Zweck der Anbahnung, des Abschlusses, der Abwicklung und der Kontrolle von Förderungen gemäß § 5 sowie zum Zweck der Ausstellung des Familienpasses gemäß § 7 gestattet.“