Die NÖ Landesregierung hat am 14. April 2020 aufgrund des § 9 Abs. 3 und 4 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000, LGBl. 5500 in der Fassung LGBl. Nr. 26/2019, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Europaschutzgebiete
Die Verordnung über die Europaschutzgebiete, LGBl. 5500/6, wird wie folgt geändert:
§ 14 Abs. 1 Z 2 erster Satz lautet:
„Die Anlage 1 zu § 14 (LGBl. Nr. 33/2020) und die Anlagen 2 bis 21 zu § 14 (LGBl. 5500/6-3) werden durch Auflage beim Amt der NÖ Landesregierung zur öffentlichen Einsichtnahme kundgemacht.“