Der Landtag von Niederösterreich hat am 16. April 2020 beschlossen:
Änderung der NÖ Gemeindeordnung (NÖ GO 1973)
Die NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000, wird wie folgt geändert:
Nach § 79 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Bis zum 31.12.2021 beträgt der in Abs. 1 genannte Prozentsatz 20%. Kassenkredite dürfen nicht zur Bedeckung von Investitionsmaßnahmen verwendet werden.“
Nach § 126 Abs. 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 79 Abs. 1a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.“