LGBLA_NI_20200624_45•NÖ Dienstprüfungs-Deregulierungsverordnung 2020
LGBLA_NI_20200624_45NÖ Dienstprüfungs-Deregulierungsverordnung 2020Gazette24.06.2020
Die NÖ Landesregierung hat am 23. Juni 2020 aufgrund des § 118 der Dienstpragmatik der Landesbeamten 1972, LGBl. 2200 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, und des § 21 des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. 2300 in der Fassung LGBl. Nr. 34/2020, verordnet:
Verordnung, mit der die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art an Archiven, Bibliotheken und Museen, die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den Fachdienst an Archiven, Bibliotheken und Museen, die Verordnung über die Verwaltungsdienstprüfung C, die Verordnung betreffend die Prüfung für den mittleren technischen Feuerwehrdienst, die Verordnung betreffend die Prüfung für den technischen Feuerwehrfachdienst, die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. August 1974 über die Prüfung für den gehobenen Agrardienst, die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Archiven und Museen, die Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst und Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst (Verwaltungsdienstprüfung B), Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Bau- und technischen Dienst, Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Bibliotheken, die Verordnung betreffend die Prüfung für den gehobenen Jugendwohlfahrtsdienst, die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. April 1981 über die Prüfung für den höheren Agrardienst, die Verordnung über die Prüfung für den höheren Bau- und technischen Dienst, die Verordnung über die Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst, und die NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung, aufgehoben werden (NÖ Dienstprüfungs-Deregulierungsverordnung 2020)
Artikel 1
Aufhebung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art an Archiven, Bibliotheken und Museen
Artikel 2
Aufhebung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den Fachdienst an Archiven, Bibliotheken und Museen
Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über die Verwaltungsdienstprüfung C
Artikel 4
Aufhebung der Verordnung betreffend die Prüfung für den mittleren technischen Feuerwehrdienst
Artikel 5
Aufhebung der Verordnung betreffend die Prüfung für den technischen Feuerwehrfachdienst
Artikel 6
Aufhebung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. August 1974 über die Prüfung für den gehobenen Agrardienst
Artikel 7
Aufhebung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Archiven und Museen
Artikel 8
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst und Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst (Verwaltungsdienstprüfung B)
Artikel 9
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Bau- und technischen Dienst
Artikel 10
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Bibliotheken
Artikel 11
Aufhebung der Verordnung betreffend die Prüfung für den gehobenen Jugendwohlfahrtsdienst
Artikel 12
Aufhebung der Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. April 1981 über die Prüfung für den höheren Agrardienst
Artikel 13
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den höheren Bau- und technischen Dienst
Artikel 14
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst
Artikel 15
Aufhebung der NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den fachlichen Hilfsdienst höherer Art an Archiven, Bibliotheken und Museen, LGBl. 2200/51, wird aufgehoben.
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den Fachdienst an Archiven, Bibliotheken und Museen, LGBl. 2200/50, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Verwaltungsdienstprüfung C, LGBl. Nr. 2200/22, wird aufgehoben.
Die Verordnung betreffend die Prüfung für den mittleren technischen Feuerwehrdienst, LGBl. 2200/29, wird aufgehoben.
Die Verordnung betreffend die Prüfung für den technischen Feuerwehrfachdienst, LGBl. 2200/28, wird aufgehoben.
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. August 1974 über die Prüfung für den gehobenen Agrardienst, LGBl. 2200/32, wird aufgehoben.
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 16. Oktober 1973 über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Archiven und Museen, LGBl. 2200/49, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Verwaltungsdienst und Rechnungs-(Buchhaltungs-)dienst (Verwaltungsdienstprüfung B), LGBl. 2200/21, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Bau- und technischen Dienst, LGBl. 2200/25, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Prüfung für den gehobenen Dienst an Bibliotheken, LGBl. 2200/67, wird aufgehoben.
Die Verordnung betreffend die Prüfung für den gehobenen Jugendwohlfahrtsdienst, LGBl. 2200/31, wird aufgehoben.
Die Verordnung der NÖ Landesregierung vom 7. April 1981 über die Prüfung für den höheren Agrardienst, LGBl. 2200/35, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Prüfung für den höheren Bau- und technischen Dienst, LGBl. 2200/24, wird aufgehoben.
Die Verordnung über die Prüfung für den höheren Bibliotheksdienst, LGBl. 2200/68, wird aufgehoben.
Die NÖ Ausbildungs- und Dienstprüfungsverordnung, LGBl. 2200/60, wird aufgehoben.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_NI_20200624_45",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_NI_20200624_45",
"bundesland": "N",
"applikation": "LgblAuth"
}
}