Die NÖ Landesregierung hat am 30. Juni 2020 auf Antrag der Stadtgemeinde Neunkirchen aufgrund des § 5 Abs. 2 des Stadterneuerungsgesetzes, BGBl. Nr. 287/1974 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2019, verordnet:
Aufhebung der Verordnung über ein Assanierungsgebiet in Neunkirchen
Die Verordnung über ein Assanierungsgebiet in Neunkirchen, LGBl. 8315/7, wird aufgehoben.