Die NÖ Landesregierung hat am 10. November 2020 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 23/2018, verordnet:
Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014
Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 608,-“ durch „€ 617,-“
„€ 644,-“ durch „€ 654,-“
Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 872,-“ durch den Betrag „€ 885,-“ ersetzt.
In § 14 wird folgender Abs. 7 angefügt:
„(7) § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 83/2020, treten am 1. Jänner 2021 in Kraft.“