Die NÖ Landesregierung hat am 24. November 2020 aufgrund des § 36 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 35/2020, verordnet:
Aufhebung der Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane
Die Verordnung über die Erhöhung der Wertgrenzen für den Wirkungsbereich der Gemeindeorgane, LGBl. Nr. 39/2015, wird aufgehoben.