Die Landeshauptfrau von Niederösterreich hat am 10. Dezember 2020 aufgrund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003 in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, verordnet:
Änderung der NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003
Die NÖ Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl. 7010/1, wird wie folgt geändert:
Im § 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Am 12. Dezember 2020 und am 19. Dezember 2020 dürfen alle Verkaufsstellen in Niederösterreich bis 19.00 Uhr offen gehalten werden.“
Im § 7 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Abs. 1 und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 3 Abs. 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 100/2020 tritt mit Ablauf des 19. Dezember 2020 außer Kraft.“