Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. November 2020 beschlossen:
Änderung des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973
Das NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973, LGBl. 3700, wird wie folgt geändert:
Im Tarif über das Ausmaß der Gebrauchsabgabe werden die letzten drei Sätze durch folgende Sätze ersetzt:
„Die Tarife verändern sich, ausgehend von September 2016, jährlich mit Beginn eines jeden Kalenderjahres in dem Maß, das sich aus der Veränderung des Verbraucherpreisindex 2010 oder des an seine Stelle tretenden Index im Zeitraum von Juni des vorvergangenen Jahres bis Juni des der Valorisierung vorangegangenen Kalenderjahres ergibt, sofern die Indexveränderung mehr als 10 % beträgt. Ist dies nicht der Fall, ist diese Indexveränderung im Folgejahr bzw. in den Folgejahren dafür maßgeblich, ob und in welcher Höhe eine Änderung gemäß dem vorherigen Satz eintritt. Die sich ändernden Tarife sind auf volle 10 Cent kaufmännisch zu runden und von der Landesregierung im Landesgesetzblatt kundzumachen. Diese Tarife bilden ihrerseits die Ausgangsbasis für die nächste Valorisierung.“