Der Landtag von Niederösterreich hat am 18. März 2021 beschlossen:
Verfassungsgesetz – Änderung der NÖ Landesverfassung 1979 (NÖ LV 1979)
Die NÖ Landesverfassung 1979, LGBl. 0001, wird wie folgt geändert:
Im Artikel 29 Abs. 2 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Die Landesregierung kann dem Landtag auch einen nach Jahren getrennten Voranschlag der Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen des Landes für das folgende und nächstfolgende Kalenderjahr vorlegen.“