Die NÖ Landesregierung hat am 14. Juli 2021 auf Grund des § 33 des NÖ Bediensteten-Schutzgesetzes 1998, LGBl. 2015 in der Fassung LGBl. Nr. 36/2017, verordnet:
Die NÖ Bediensteten-Schutzverordnung 2003, LGBl. 2015/1, wird wie folgt geändert:
Im Inhaltsverzeichnis wird im Hinweis auf § 10 die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2021“ ersetzt.
Im Inhaltsverzeichnis wird im Hinweis auf § 13 die Jahreszahl „2017“ durch die Jahreszahl „2020“ ersetzt.
Im § 10 wird in der Überschrift die Jahreszahl „2020“ durch die Jahreszahl „2021“ ersetzt. Abs. 1 lautet:
„(1) Die Grenzwerteverordnung 2021 – GKV, BGBl. II Nr. 253/2001, in der Fassung BGBl. II Nr. 156/2021, ist anzuwenden.“
Im § 12 wird in Abs. 1 das Zitat „BGBl. II Nr. 382/2020“ durch das Zitat „BGBl. II Nr. 156/2021“ ersetzt.
Im § 13 wird in der Überschrift nach dem Wort „Arbeitsplatz“ die Jahreszahl „2020“ angefügt. Abs. 1 lautet:
„(1) Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2020 – VGÜ, BGBl. II Nr. 27/1997, in der Fassung BGBl. II Nr. 550/2020, ist anzuwenden.“
Im § 15 Z 44 wird am Ende der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und werden dem § 15 folgende Z 45 bis Z 48 angefügt: