Die Landesregierung hat am 30. November 2021 aufgrund der §§ 48 Abs. 5 und 50 Abs. 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000, LGBI. 9200 in der Fassung LGBI. Nr. 35/2021, verordnet:
Änderung der NÖ Pflegeheim Verordnung
Die NÖ Pflegeheim Verordnung, LGBI. 9200/7, wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 4 lautet:
„(4) Für Einrichtungen, welche mit dem Land eine Vereinbarung gemäß § 48 Abs. 3 NÖ SHG abgeschlossen haben, sowie für die NÖ Landesgesundheitsagentur werden die Tarife für Kontingentplätze in der Anlage 1 festgesetzt.“
Im § 19 erhält der bisherige Text die Bezeichnung Absatz 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) § 13 Abs. 4 und Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 76/2021 treten am 1. Jänner 2022 in Kraft.“