Die NÖ Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 aufgrund des § 3 Abs. 1 des NÖ Lebensmittelkontrollgebührengesetzes, LGBl. 6401 in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017, verordnet:
Änderung der NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 (NÖ LMKGVO 2010)
Die NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010, LGBl. 6401/1, wird wie folgt geändert:
Im § 7 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „€ 15,50“ durch den Betrag „€ 18,15“ ersetzt.
Im § 7 Abs. 1 Z 2 und 3 sowie § 7 Abs. 2 Z 1 werden jeweils der Betrag „€ 10,50“ durch den Betrag „€ 12,32“ ersetzt.
Im § 7 Abs. 1 Z 4 wird der Betrag „€ 13,50“ durch den Betrag „€ 15,73“ ersetzt.
Im § 7 Abs. 2 Z 2 wird der Betrag „€ 1,50“ durch den Betrag „€ 1,65“ ersetzt.
Im § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die erhöhten Entschädigungen in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2021 gelten für jene Tätigkeiten (insbesondere Untersuchungen, Kontrollen und Überprüfungen), welche nach dem 31. Dezember 2021 gesetzt werden.“