Die NÖ Landesregierung hat am 21. Dezember 2021 aufgrund des § 38a des NÖ Kindergartengesetzes 2006, LGBl. 5060 in der Fassung LGBl. Nr. 61/2020, beschlossen:
Verordnung über die Schließung der öffentlichen Kindergärten in Niederösterreich am 7. Jänner 2022
§ 1
Die öffentlichen Kindergärten haben abweichend von § 22 Abs. 5 NÖ Kindergartengesetz 2006, LGBl. 5060, am 7. Jänner 2022 geschlossen zu halten.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 7. Jänner 2022 außer Kraft.