Die NÖ Landesregierung hat am 26. April 2022 aufgrund des § 32 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000 in der Fassung LGBl. Nr. 8/2022, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden verordnet:
Änderung der NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017 (NÖ BÜV 2017)
Die NÖ Bau-Übertragungsverordnung 2017, LGBl. Nr. 87/2016, wird wie folgt geändert:
Im § 1 werden in den drei Spalten
„Gemeinde“ „Bezirkshauptmannschaft“ „ab“
bezirksweise in alphabetischer Reihenfolge entsprechend dem Gemeindenamen folgende Einfügungen vorgenommen:
„UntersiebenbrunnGänserndorf1. Mai 2022
Velm-GötzendorfGänserndorf1. Mai 2022“
Im § 2 entfallen in den drei Spalten
„Gemeinde“ „Bezirkshauptmannschaft“ „ab“
folgende Eintragungen:
„Velm-GötzendorfGänserndorf1. Mai 2014“
Im § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 1 und § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 25/2022 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.“