Der Landtag von Niederösterreich hat am 19. Mai 2022 beschlossen:
Änderung des NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetzes 2018
Das NÖ Schul- und Kindergartenfondsgesetz 2018, LGBl. Nr. 49/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 1 wird die Wortfolge „Betreiber einer mit einer öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschule oder einem öffentlichen Kindergarten baulich zusammenhängenden Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,“ durch die Wortfolge „Betreiber einer Musikschule im Sinne des NÖ Musikschulgesetzes 2000, LGBl. 5200,“ ersetzt.
Im § 3 entfallen die Absätze 1 und 2. Die bisherigen Absätze 3 und 4 erhalten die Bezeichnung Abs. 1 und 2.