Der Landtag von Niederösterreich hat am 7. Juli 2022 beschlossen:
Aufhebung des Gesetzes über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand
Das Gesetz über die Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550, die Verordnung über die Besetzung der Mautstelle zur Einhebung einer Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550/1, und die Verordnung über die Höhe der Mautabgabe für die Benützung der Bergstraße auf die Hohe Wand, LGBl. 8550/2, werden aufgehoben. Die Aufhebung tritt am 1. Jänner 2023 in Kraft.