Die NÖ Landesregierung hat am 8. November 2022 aufgrund des § 1 Abs. 2 der NÖ Landtagswahlordnung 1992, LGBl. 0300 in der Fassung LGBl. Nr. 66/2022, verordnet:
Verordnung über die Ausschreibung der Wahl des Landtages von Niederösterreich
Die Wahl des Landtages von Niederösterreich wird für