Die NÖ Landesregierung hat am 8. November 2022 aufgrund des § 3 Abs. 3 lit. a des NÖ Tourismusgesetzes 2010, LGBI. 7400 in der Fassung LGBl. Nr. 27/2022, verordnet:
Änderung der Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung)
Die Verordnung über die Gliederung der Gemeinden in Ortsklassen (nach ihrer Tourismusbedeutung), LGBl. Nr. 34/2018, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird nach dem Gemeindenamen „Schwarzenau“ der Gemeindename „Schwarzenbach an der Pielach“ eingefügt.
Im § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBI. Nr. 79/2022 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“