Der Landtag von Niederösterreich hat am 17. November 2022 beschlossen:
Änderung des NÖ Gleichbehandlungsgesetzes
Das NÖ Gleichbehandlungsgesetz, LGBl. 2060, wird wie folgt geändert:
Im Titel wird die Buchstabenabkürzung „(NÖ GBG)“ angefügt.
Im § 4 Abs. 3 wird nach der Wortfolge „oder eine Dienstnehmerin (belästigende Person)“ die Wortfolge „oder durch Dritte (belästigende Person)“ eingefügt.
§ 12 Abs. 1 lautet:
„(1) Mitglieder der NÖ Gleichbehandlungskommission in Angelegenheiten der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber des Landes NÖ sind:
Im § 12 wird nach dem Abs. 1 folgender Abs. 1a eingefügt:
„(1a) Mitglieder in Angelegenheiten der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 28 Abs. 1 NÖ Landesgesundheitsagenturgesetz (NÖ LGA-G), LGBl. Nr. 1/2020, sind:
§ 12 Abs. 3 Z 2 lautet:
§ 17 lautet:
„§ 17
Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
(1) § 12 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 3 Z 2 in der Fassung des Landesgesetzes, LGBl. Nr. 98/2022, treten am 1. Jänner 2023 in Kraft.
(2) Am 31. Dezember 2022 bei der NÖ Gleichbehandlungskommission anhängige Verfahren sind von den bisher zuständigen Mitgliedern oder Ersatzmitgliedern weiter zu führen.“