Die NÖ Landesregierung hat am 20. Juni 2023 aufgrund des § 20 Abs. 6 des NÖ Naturschutzgesetzes 2000, LGBl. 5500 in der Fassung LGBl. Nr. 39/2021, verordnet:
Änderung der NÖ Biber-Verordnung 2019
Die NÖ Biber-Verordnung 2019, LGBl. Nr. 97/2019, wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Z. 1 lit. a lautet:
§ 2 Abs. 2 lautet:
„(2) Das ganzjährige Entfernen von Biberdämmen und sonstigen durch Biber verursachten Einstauungen ist zulässig, sofern durch diese
§ 6 Abs. 2 lautet:
„(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft.“