Die NÖ Landesregierung hat am 19. Dezember 2023 aufgrund des § 63 Abs. 1 des NÖ Jagdgesetzes 1974, LGBl. 6500 in der Fassung LGBl. Nr. 41/2023, und des § 6 Abs. 3 des NÖ Landschaftsabgabegesetzes 2007, LGBl. 3630 in der Fassung LGBl. Nr. 81/2022, verordnet:
Verordnung, mit der die NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO) und die NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2022 geändert werden
Artikel 1Änderung der NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO)
Artikel 2Änderung der NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2022
Artikel 1
Änderung der NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO)
Die NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1, wird wie folgt geändert:
§ 43 lautet:
„§ 43
Die jährliche Jagdkartenabgabe gemäß § 63 NÖ JG beträgt ab 1. Jänner 2024 € 37,90.“
Artikel 2
Änderung der NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2022
Die NÖ Landschaftsabgabeverordnung 2022, LGBl. 3630/1, wird wie folgt geändert:
Im Titel wird die Jahreszahl „2022“ durch die Jahreszahl „2024“ ersetzt.
Im § 1 werden die Zahl „0,230“ jeweils durch die Zahl „0,246“ und die Zahl „0,063“ jeweils durch die Zahl „0,067“ ersetzt.
Im § 2 wird die Jahreszahl „2022“ durch die Jahreszahl „2024“ ersetzt.
Im § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Der Titel sowie §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 73/2023 treten am 1. Jänner 2024 in Kraft.“