Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 3 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 erster und zweiter Spiegelstrich des NÖ Lebensmittelkontrollgebührengesetzes, LGBl. 6401 in der Fassung LGBl. Nr. 68/2017:
NÖ Lebensmittelkontrollgebührentarif 2025
Aufgrund der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2010 haben sich die Beträge der §§ 2, 3, 4 und 6 der NÖ Lebensmittelkontrollgebührenverordnung 2010 (NÖ LMKGVO 2010), LGBl. 6401/1 in der Fassung LGBl. Nr. 70/2023, wie folgt erhöht: