Die NÖ Landesregierung hat am 28. Jänner 2025 aufgrund des § 65 des NÖ Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. 9270 in der Fassung LGBl. Nr. 61/2024, verordnet:
Änderung der NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014
Die NÖ Pflegekindergeld-Verordnung 2014, LGBl. 9270/1, wird wie folgt geändert:
- Im § 1 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 750,89“ durch „€ 785,00“
„€ 795,85“ durch „€ 832,00“
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Im § 2 Abs. 1 wird der Betrag „€ 1.077,26“ durch den Betrag „€ 1.126,00“ ersetzt.
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Im § 8 Abs. 1 werden die Beträge wie folgt ersetzt:
„€ 390,40“ durch „€ 407,96 “
„€ 1.712,26“ durch „€ 1.789,31“
- Im § 8 Abs. 2 wird der Betrag wie folgt ersetzt:
„€ 1.712,26“ durch „€ 1.789,31“
- Im § 15 wird nachfolgender Absatz 11 angefügt:
„(11) § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 8 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Verordnung, LGBl. Nr. 28/2025, treten am 1. Jänner 2025 in Kraft.“