Die NÖ Landesregierung hat am 24. Juni 2025 aufgrund der §§ 20 bis 22 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600 in der Fassung LGBl. Nr. 8/2022, verordnet:
Änderung der 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung, LGBl. 1600/2, wird wie folgt geändert:
Die Überschrift des § 57 lautet:
„Gemeindeverband der Musikschule [a due]“
Der bisherige Text des § 57 erhält die Bezeichnung Abs. 1. Folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Der Beitritt der Gemeinde Wiener Neudorf sowie die von der Verbandsversammlung am 15. Mai 2025 und von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 bis 18) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2025 wirksam.“