LGBLA_NI_20260120_8•1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - Änderung
LGBLA_NI_20260120_81. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - ÄnderungGazette20.01.2026
Die NÖ Landesregierung hat am 13. Jänner 2026 aufgrund der §§ 20 bis 22 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600 in der Fassung LGBl. Nr. 63/2025, verordnet:
Änderung der 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung, LGBl. 1600/2, wird wie folgt geändert:
„(46) Das Ausscheiden der Gemeinden Frankenfels, Gedersdorf und Scheiblingkirchen-Thernberg sowie die von der Verbandsversammlung am 28. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Das Ausscheiden und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(20) Der Beitritt der Gemeinde Schwarzau im Gebirge und die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer und der Kommunalsteuer der Gemeinde Schwarzau im Gebirge, sowie die in der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Beitritt, die Übertragung und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(41) Der Beitritt der Gemeinden Pressbaum und Rohrbach an der Gölsen, die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer der Gemeinden Pressbaum, Rohrbach an der Gölsen und Yspertal, die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Kommunalsteuer der Gemeinde Pressbaum, die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Kanalbenützungsgebühr der Gemeinde Rohrbach an der Gölsen, die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Wasserbereitstellungsgebühr und der Wasserbezugsgebühr der Gemeinden Rohrbach an der Gölsen und Yspertal sowie die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Kanalerrichtungsabgaben und der Wasserversorgungsabgaben der Gemeinden Rohrbach an der Gölsen und Texingtal, ferner die von der Verbandsversammlung am 17. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 und 3 Abs. 1 bis 3) werden genehmigt. Der Beitritt, die Übertragungen und die Satzungsänderungen werden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(26) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Grundsteuer, der Kommunalsteuer sowie der Kanalerrichtungsabgaben und der Kanalbenützungsgebühren der Gemeinde Obersiebenbrunn sowie die von der Verbandsversammlung am 17. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2 Abs. 4, 5 und 7) werden genehmigt. Die Übertragung und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(2) Der Austritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 23. November 1994 beschlossene Annahme des Austrittes samt Änderung der Satzung (§ 2) werden genehmigt. Der Austritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_NI_20260120_8",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_NI_20260120_8",
"bundesland": "N",
"applikation": "LgblAuth"
}
}