LGBLA_NI_20260401_22•1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - Änderung
LGBLA_NI_20260401_221. NÖ Gemeindeverbändeverordnung - ÄnderungGazette01.04.2026
Die NÖ Landesregierung hat am 24. März 2026 aufgrund der §§ 20 bis 22 des NÖ Gemeindeverbandsgesetzes, LGBl. 1600 in der Fassung LGBl. Nr. 104/2025, verordnet:
Änderung der 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung
Die 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung, LGBl. 1600/2, wird wie folgt geändert:
Im § 7 Abs. 46 wird das Wort „Gedersdorf“ durch das Wort „Gerersdorf“ ersetzt.
Im § 9 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und der Verbandsversammlung am 5. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 3, 5, 6, 7 und 14) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(8) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(15) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung der Kanalerrichtungsabgaben, der Kanalbenützungsgebühren, der Wasserversorgungsabgaben und der Wassergebühren der Gemeinde St. Margarethen an der Sierning sowie die von der Verbandsversammlung am 24. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (Beilage zu § 3) werden genehmigt. Die Übertragungen und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(9) Die von der Verbandsversammlung am 12. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 5 Abs. 4 und 6 Abs. 4) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(3) Der Beitritt der Gemeinden Hennersdorf und Vösendorf sowie die von der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 6 und 10) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel und Trattenbach, sowie von der Verbandsversammlung am 29. Oktober 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(6) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Satzungsänderung (§ 11 Abs. 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(6) Der Beitritt der Gemeinden Drosendorf, Geras, Japons, Langau, Ludweis-Aigen und Raabs an der Thaya sowie die von der Verbandsversammlung am 14. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 3, 5, 6, 7 und 12 bis 18) werden genehmigt. Die Beitritte und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(24) Die Übertragung der Berechnung, Vorschreibung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung von Abgaben nach dem NÖ Tourismusgesetz, einschließlich einer Überprüfung dieser Abgaben bei den Abgabepflichtigen für die Gemeinde Rossatz-Arnsdorf und die von der Verbandsversammlung am 15. Dezember 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 und § 15) werden genehmigt. Die Übertragungen und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(4) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden sowie von der Verbandsversammlung am 20. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2 bis 8 und 10 bis 19) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(4) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern, sowie von der Verbandsversammlung am 6. November 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg und Zöbern“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(6) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Fladnitztal“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 12. November 2025 und am 7. Jänner 2026 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Obritzberg/Rust, Statzendorf und Wölbling treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Inzersdorf-Getzersdorf und Paudorf hinzu.“
„(3) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Furth bei Göttweig, Gedersdorf, Inzersdorf-Getzersdorf und Paudorf, sowie von der Verbandsversammlung am 12. November 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Paudorf-Gedersdorf“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Fladnitztal“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(6) Der Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 12. Mai 2025 und am 13. November 2025 beschlossene Neufassung der Satzung werden genehmigt. Der Übergang und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Bad Großpertholz, Brand-Nagelberg, Gmünd, Großdietmanns, Großschönau, Hoheneich, Kirchberg am Walde, Moorbad Harbach, Schrems, St. Martin, Unserfrau-Altweitra, Waldenstein und Weitra treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers hinzu.“
„(3) Der von allen verbandsangehörigen Gemeinden, das sind Amaliendorf-Aalfang, Eggern, Eisgarn, Haugschlag, Heidenreichstein, Litschau und Reingers, sowie von der Verbandsversammlung am 12. Mai 2025 beschlossene Übergang des Gemeindeverbandes „Musikschulverband Heidenreichstein“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Oberes Waldviertel“ wird genehmigt. Der Übergang wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(5) Der Beitritt der Gemeinde Himberg sowie die von der Verbandsversammlung am 18. November 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 5, 6, 10, 13, 14 und Entfall des § 19) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam.“
„(3) Der Übergang der Gemeindeverbände „Gemeindeverband der Musikschule Edlitz, Grimmenstein, Thomasberg, Zöbern“ und „Gemeindeverband der Musikschule Kirchberg am Wechsel“ auf den Gemeindeverband „Gemeindeverband der Musikschule Aspang“, sowie die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und den Verbandsversammlungen am 11. November 2025, am 29. Oktober 2025 und am 6. November 2025 beschlossene Neufassung der Satzung, welche auch die Namensänderung des übernehmenden Gemeindeverbandes enthält, werden genehmigt. Der Übergang und die Neufassung der Satzung wurden am 1. Jänner 2026 wirksam. Zu den bisher verbandsangehörigen Gemeinden Aspang, Aspangberg-St. Peter und Mönichkirchen treten mit dem Zusammenschluss daher die Gemeinden Edlitz, Feistritz am Wechsel, Grimmenstein, Kirchberg am Wechsel, Otterthal, Raach am Hochgebirge, St. Corona am Wechsel, Thomasberg, Trattenbach und Zöbern hinzu.“
„(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 4) wird genehmigt. Der Satzungsänderung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2023 wirksam.”
„(3) Der Beitritt der Gemeinde Lengenfeld und die von der Verbandsversammlung am 20. Oktober 2025 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5, 6, 11 und 13) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.”
„(2) Der Beitritt der Gemeinde Natschbach-Loipersbach und die von der Verbandsversammlung am 19. Jänner 2026 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1, 2, 3, 6 und 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2026 wirksam.”
Die von den Gemeinden Kottingbrunn, Leobersdorf und Schönau an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes „Gemeindeverband Musikschule Thermenregion“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 2026 wirksam.“
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