Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, wird verlautbart:
Auf Grund übereinstimmender Gemeinderatsbeschlüsse haben sich die Gemeinden Scheiblingkirchen-Thernberg, Warth und Grimmenstein, politischer Bezirk Neunkirchen, mit Wirksamkeit vom 1. August 1973 zur “Friedhofsverwaltungsgemeinschaft Scheiblingkirchen–Warth–Grimmenstein” zusammengeschlossen.