Gliederungszahl
1210/25–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BERNHARDSTHAL
Ausgabedatum
26.02.1975
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE MARKTGEMEINDE BERNHARDSTHAL
1210/25–0
Kundmachung
33/75
1975-02-26
Blatt 1
Ausgegeben am26.02.1975
Jahrgang 197533. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 17. Dezember 1975 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Bernhardsthal
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Dezember 1974, GZ. II/1-4444-1974, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, der Marktgemeinde Bernhardsthal, politischer Bezirk Mistelbach das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
Ein von Rot auf Blau gespaltener Schild, der in seinem vorderen Feld über einer zinnenbekrönten, zwei schwarze Schießscharten aufweisenden, goldenen Mauer ein ebensolches schwebendes Tatzenkreuz, in seinem rückwärtigen Feld einen silbernen Zickzackbalken zeigt.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Bernhardsthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gelb- Blau” genehmigt.