Gemäß § 14 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–0, wird verlautbart:
Die Gemeinde Feistritz am Wechsel, die Marktgemeinde Aspang und die Gemeinde Aspangberg-St. Peter haben sich mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1978 zur “Verwaltungsgemeinschaft – Wasserversorgungsanlage Feistritztal” zusammengeschlossen.