Gliederungszahl
1210/66–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINKLARN
Ausgabedatum
22.08.1978
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE WINKLARN
1210/66–0
Kundmachung
108/78
1978-08-22
Blatt 1
Ausgegeben am22.08.1978
Jahrgang 1978108. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 6. Juni 1978 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Winklarn
Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannstellvertreterCzettel
Die Niederösterreichische Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juni 1978, II/1-M-35-1978, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–2, der Gemeinde Winklarn, politischer Bezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein grüner Schild belegt mit zwei übereinanderliegenden abgewendeten Sparren, der untere silber, der obere rot, die zwei im Schildfuß sich kreuzende goldene Ähren überdecken”.
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Winklarn festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Rot” genehmigt.