KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBERG AM KAMP UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
19.05.1981
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS AN DIE MARKTGEMEINDE SCHÖNBERG AM KAMP UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/9–0
Kundmachung
60/81
1981-05-19
Blatt 1
Ausgegeben am19.05.1981
Jahrgang 198160. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 31. März 1981 über die Verleihung eines Wappens an die Marktgemeinde Schönberg am Kamp und Genehmigung der Gemeindefarben
Die NÖ Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 NÖ GO 1973, LGBl. 1000-2, mit Bescheid vom 31. März 1981 der Marktgemeinde Schönberg am Kamp das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein blauer Schild, belegt mit einem silbernen Adlerflug, der rechts oben von einer goldenen Weintraube begleitet wird.”
Zugleich wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ GO die aus diesem Wappen abzuleitenden Gemeindefarben “Weiß-Blau” genehmigt.