Gliederungszahl
1211/34–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GRESTEN-LAND
Ausgabedatum
03.12.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GRESTEN-LAND
1211/34–0
Kundmachung
120/82
1982-12-03
Blatt 1
Ausgegeben am03.12.1982
Jahrgang 1982120. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 13. Juli 1982 über die Verleihung eines Wappens und Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gresten-Land
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juli 1982, II/1-M-431-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Gresten-Land das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem von Silber auf Grün geteilten Schild, oben ein aus der Schildesteilung wachsender roter Spieß mit goldener Parierstange, unten in Grün ein goldener Apfel an einem Zweig mit zwei goldenen Blättern hängend.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Gresten-Land festgesetzten Gemeindefarben “Weiß-Grün” genehmigt.