Gliederungszahl
1211/35–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE ARDAGGER UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
03.12.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE ARDAGGER UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/35–0
Kundmachung
121/82
1982-12-03
Blatt 1
Ausgegeben am03.12.1982
Jahrgang 1982121. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 28. September 1982 über die Verleihung des Gemeindewappens an die Gemeinde Ardagger und Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 28. September 1982 gemäß § 4 Abs. 1 NÖ Gemeindeordnung 1973, II/1-M-7-82, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Ardagger, Verwaltungsbezirk Amstetten, das nachstehend beschriebene Marktwappen verliehen:
“In einem blauen Schild, gekreuzt Haken und Ruder in Silber, belegt mit einem, aus einem weißrotweißen Bindenschild entspringenden, zweifach gegabelten, naturfarbenen braunen Baumstamm.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Ardagger festgesetzten Gemeindefarben “blau-weiß” genehmigt.