Gliederungszahl
1211/37–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG DES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE INZERSDORF-GETZERSDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
Ausgabedatum
17.12.1982
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG DES GEMEINDEWAPPENS AN DIE GEMEINDE INZERSDORF-GETZERSDORF UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN
1211/37–0
Kundmachung
135/82
1982-12-17
Blatt 1
Ausgegeben am17.12.1982
Jahrgang 1982135. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 16. November 1982 über die Verleihung des Gemeindewappens an die Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf und Genehmigung der Gemeindefarben
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHöger
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 16. November 1982, II/1-M-401-82, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf, Verwaltungsbezirk St. Pölten, das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:
“In einem goldenen Feld ein blauer Schräglinksbalken, der oben von einer grünen Weintraube mit Blatt begleitet wird und aus dem unten ein halbes schwarzes Mühlrad wächst.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung die vom Gemeinderat der Gemeinde Inzersdorf-Getzersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.