Gliederungszahl
1211/58–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KLEINZELL
Ausgabedatum
29.06.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE KLEINZELL
1211/58–0
Kundmachung
49/84
1984-06-29
Blatt 1
Ausgegeben am29.06.1984
Jahrgang 198449. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung vom 15. Mai 1984 über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kleinzell
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratBlochberger
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 15. Mai 1984, II/1-M-264-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Kleinzell, Verw. Bezirk Lilienfeld, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“Ein grüner Schild, belegt mit über einem goldenen Schaff schwebenden goldenen gekreuzten Schlegel und Eisen, die im Schnittpunkt von einer silbernen Schneerose mit goldenen Staubgefäßen überdeckt werden.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Kleinzell festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß-Gelb” genehmigt.