Gliederungszahl
1211/65–0
Titel
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSRIEDENTHAL
Ausgabedatum
21.09.1984
KUNDMACHUNG ÜBER DIE VERLEIHUNG EINES WAPPENS UND DIE GENEHMIGUNG DER GEMEINDEFARBEN FÜR DIE GEMEINDE GROSSRIEDENTHAL
1211/65–0
Kundmachung
86/84
1984-09-21
Blatt 1
Ausgegeben am21.09.1984
Jahrgang 198486. Stück
Kundmachung der NÖ Landesregierung über die Verleihung eines Wappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Großriedenthal
Niederösterreichische Landesregierung:LandesratSchauer
Gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, wird kundgemacht:
Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 14. August 1984, II/1-M-450/1-1984, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-4, der Gemeinde Großriedenthal, Verwaltungsbezirk Tulln, das nachstehend beschriebene Wappen verliehen:
“In einem blauen Schild über zwei gekreuzten silbernen Schlüsseln eine goldene Weintraube mit Ranken und Blättern, die beiderseits von einer aus dem Schildesfuß emporwachsenden goldenen Ähre begleitet wird.”
Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973 die vom Gemeinderat der Gemeinde Großriedenthal festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß-Gelb” genehmigt.